In der jüngsten Rechtsprechung gibt es sowohl Urteile, die die Selbstständigkeit einschränken, als auch solche, die pro Selbstständigkeit ausfallen.
Ein Beispiel für eine Einschränkung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, das freiberufliche Lehrkräfte an Musikschulen als abhängig Beschäftigte einstuft und somit die bis dahin gültige Rechtssprechung kippt, demzufolge freiberufliche Musiklehrer durchaus selbstständig tätig sein konnten. Obwohl die Lehrkräfte in der Durchführung ihres Unterrichts keinem Weisungsrecht unterliegen, sind sie an gewisse Rahmenbedingungen wie die Räumlichkeiten der Musikschule, Rahmenlehrpläne und gewisse Unterrichtszeiten gebunden, so die Argumentation.
Auf der anderen Seite gibt es auch positive Tendenzen, wie ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das einen IT-Berater, der nach der Scrum-Methodik arbeitet, als selbstständig anerkannte.
Der allgemeine Trend, insbesondere vom Bundessozialgericht, geht jedoch in Richtung einer restriktiveren Handhabung, bei der eher eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Dies hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche, wie zum Beispiel Trainer von Fitnesskursen, die zunehmend als abhängig Beschäftigte angesehen werden. Die Deutsche Rentenversicherung folgt diesem Trend und deklariert zunehmend Tätigkeiten, die zuvor als selbstständig galten, als abhängig beschäftigt.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden