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Schutz vor Scheinselbstständigkeit: Banken, bei denen ich als Einzelunternehmerin mein statt unter Vor- und Zunamen unter meinem Namenszusatz führen kann?

2 Personen fragen sich das

Kennt jemand eine Bank, bei der ich als Einzelunternehmerin mein Geschäftskonto nicht mit dem eigenen Namen, sondern der sogenannten Werbeaussage bzw. ergänzenden Fantasienamen führen kann? Meine Bank hat mir vor fünf Jahren mitgeteilt, dass Überweisungen nur noch an meinen Namen ausgeführt werden und nicht mehr an meinen Firmennnamen.

Ich würde aber gerne auf meinen Rechnungen den Fantasienamen deutlicher herausstellen (Vor- und Zuname müssen ja immer dabei stehen) und auch sagen, dass man bitte an diesen Fantasienamen überweisen soll. Dadurch will ich meine Unternehmereigenschaft deutlich machen im Fall einer Prüfung bei meinem Auftraggeber.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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4 Antworten

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Bei Einzelunternehmer/innen muss die Bank das Konto unter deinem Vor- und Zunamen führen. Du kannst aber darum bitten, noch die Namensergänzung, die du gewählt hast, mit dazu zu nehmen (müssen sie nicht). Argument: "Dann ist eine Prüfung von Eingängen. einfacher, weil die Kunden den Zusatz oft mit angeben."

Tatsächlich ist es aber ohnehin schon seit Jahren so, dass keine Prüfung des in der Überweisung angegebenen Empfängernamens mehr durch die Bank stattfindet. Vielleicht war das vor fünf Jahren noch anders. Frag gerne mal deinen Bankberater.

Mein Stand ist: Der Kunde kann also bei der Überweisung einen von dir kommunizierten, abweichenden Namen (also z.B. den Zusatznamen) als Empfänger angeben und deine Bank wird das weder prüfen noch die Überweisung ablehnen. (Deshalb muss man auch total aufpassen, dass man nicht versehentlich an eine falsche IBAN überweist, das Geld ist sonst erst mal weg.)

Wenn du deine Firma also z.B. Bettina Heimann, Special Facts Design nennst, könntest du das "Special Facts Design" als Logo darstellen, prominent auf der Rechnung nennen und um Bezahlung an Special Facts Design, IBAN bei XY-Bank bitten.
Du kannst es ja mal probieren und dir testweise einen Euro von deinem Privat- auf dein Geschäftskonto überweisen.

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Akzeptierte Antwort

Vielleicht darf ich noch zum Thema "Dadurch will ich meine Unternehmereigenschaft deutlich machen im Fall einer Prüfung bei meinem Auftraggeber" kurz etwas ergänzen.

M.E. bringt eine optische Hervorhebung nichts, es sei denn, du hast eine Marke, die bundesweit bekannt ist. Anton Schlecker z.B. war Einzelunternehmer, ein e.K. Der konnte mit "Schlecker" punkten. Grund dafür war, dass er sich nicht in die Karten schauen lassen wollte, weil er keine Bilanzen veröffentlichen musste. Das nur nebenbei.

Wenn Du Deine Unternehmereigenschaft erhöhen willst, dann bleibt m.E. nur ein Rechtsformwechsel. Denn dann steht der Firmennamen im Vordergrund. Bei keiner Bank kann man sein Konto als Einzelunternehmer mit ausschließlich sinem Phantasienamen führen, ganz egal, wie die Überweisung getätigt wird.

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Egal unter welchem Namen ein Konto geführt wird, auf die Schein Selbständigkeit hat dies leider keine Auswirkung. Sollten Zweifel an der Selbständigkeit bestehen, hilft nur ein Status Feststellung Verfahren.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Mir wurde auch vor ca. 5 Jahren von meiner Bank mitgeteilt, dass Überweisungen / Sepa-Lastschriften unter meinem Firmennamen ( Werbeaussage ) nicht mehr akzeptiert werden.
Bin nun zum 01.08.2022 zu meiner örtlichen Sparkasse gewechselt und dort wurde mein Firmenname ohne Probleme beim Konto gespeichert. Seit dem überweisen meine Kunden wieder an den Firmennamen und auch die Sepa-Lastschriften werden wieder unter dem Firmennamen ausgeführt.
Laut der Sparkasse wird das Zusammenspiel von Namen und IBAN immer mal wieder stichprobenartig überprüft und wenn das nicht übereinstimmt abgelehnt.
Heike Bindl

Heike Bindl
Heike Bindl
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