Keine, deine Beträge für die freiwillige Versicherung steigen nur für den Betrag, den du dadurch mehr verdienst, das kannst du dir also entsprechend ausrechnen. (Deinen Verdienst gibst du ja regelmässig bei der Kasse an und mW muss Verdienst aus Minijobs mit angegeben werden). Den Minijob zeichnet aus, dass er die darin Beschäftigten nicht umfänglich sozialversichert, da er nicht als Lebensgrundlage sondern als Zusatzverdienst für nicht erwerbstätige Partner (meist Frauen) in der Familienversicherung oder Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung gedacht ist. Über den Minijob kannst du nur Rentenansprüche sammeln, wenn du möchtest (dann für dich 3,6 Prozent vom Lohn). Dein Arbeitgeber des Minijobs zahlt zwar tatsächlich einen pauschalen Beitrag für die Krankenversicherung an die Minijobzentrale, das ist für dich aber irrelevant, weil das mit einem persönlichen Versicherungsanspruch für dich nichts zu tun hat.
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