Die Frage bezieht sich auf selbstständige Menschen, die durch das Jobcenter durch Aufstockung unterstützt werden. Häufig sind Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kommunen und Landkreise für die Beratung zuständig, weil die kostenlos erbracht werden. Sofern die Jobcenter die Beratung als Maßnahme ausgeschrieben und vergeben haben, sind zertifizierte Träger für die Fragen der Aufstockenden zuständig. Aufstockende wenden sich immer zuerst ans Jobcenter.
Das Jobcenter seinerseits hat natürlich das Interesse, Aufstockende so schnell wie möglich aus dem Leistungsbezug zu bekommen. Hannover zum Beispiel hat die Maßnahme ausgeschrieben. Der BNW -Bildungswerk der niedersächsischen Wirtschaft- hat den Zuschlag erhalten. Das/die Jobcenter aus Hannover weisen die "Teilnehmer" zu.
Es ist anzunehmen, dass es in anderen Kommunen ähnliche Vorgehensweisen gibt. Der/die SachberarbeiterIn hat auch die Möglichkeit aus dem freien Budget eines Jobcenters Beratungsstunden zu genehmigen. Inweiweit ein Arbeits- und Vermittlungsgutschein nach 45 SGB III genehmigt wird, hängt auch ein wenig vom goodwill ab.
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