Es gibt heutzutage keine Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Stattdessen gibt es Tatbestände, die festlegen, ob du rentenversicherungspflichtig bist oder nicht. Wenn du diese Tatbestände nicht erfüllst, bist du automatisch nicht rentenversicherungspflichtig und musst dich nicht bei der Rentenversicherung melden.
Ein Beispiel für einen nicht rentenversicherungspflichtigen Zustand wäre die Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Angestellten oder wahlweise zwei Minijobbern, die einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten ersetzen.
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