Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Soloselbständig in der IT - ein Auslaufmodell?

6 Personen fragen sich das

Hallo Forum!

Seit fast 20 Jahren bin ich erfolgreich Soloselbständig in der IT (als Gewerbe angemeldet). Ich bin sehr gerne selbständig. Ich liebe die Abwechslung in verschiedenen Projekten und die Freiheiten, die mit der Selbständigkeit verbunden sind.
Meine Projekte liefen aufgrund der Kundenzufriedenheit im Schnitt eher länger. D.h. die Verträge wurden immer mehrmals verlängert.

Nun ist es mir zum ersten Mal passiert, dass ein Kunde meinen Vertrag vorzeitig kündigt, da ihm das Risiko bezüglich der Scheinselbständigkeit zu groß wird. Der Teamleiter bei dem Kunden hat mir dargelegt, dass nach den Vorgaben bezüglich der Scheinselbständigkeit die Beauftragung von externen Mitarbeitern nicht mehr darstellbar sei.

Die Kündigung und die Kommentare vom Teamleiter haben gesessen! Mich stört hier nicht, dass ich gekündigt wurde. Das ist mein unternehmerisches Risiko. Mich stört die Begründung.

Zusätzlich beobachte ich, dass die Projektanfragen an mich in den letzten Jahren weniger wurden. Ich gehe davon aus, wegen des Risikos mit der Scheinselbständigkeit.

Ich frage mich nun, ob das Modell "IT-Freiberufler" (oder auch Soloselbständige in anderen Berufen - da habe ich nicht den Überblick) ein Auslaufmodell ist und ich nun in die Festanstellung gehen muss, bevor ich gar keine Aufträge mehr bekomme.
Macht ihr ähnliche Beobachtungen?

Andererseits habe ich gerade auch große Lust zu kämpfen.

Ich sehe mich nun endgültig in meiner grundgesetzlich garantierten freien Berufsausübung behindert. Ich habe eine private Rentenversicherung in die ich jeden Monat einbezahle. Ich zahle jeden Monat freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse, habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankentagegeldversicherung und zahle regelmäßig meine nicht unerheblichen Steuern. Meine Tätigkeit beim Kunden erfülle ich zur Zufriedenheit. Eigentlich sollten alle zufrieden sein. Ich verstehe nicht, warum ich nicht Selbständig sein darf, weil ein Kunde mit meiner Arbeit so zufrieden ist, dass er mich über eine längere Zeit beauftragen möchte? Ist ein Maler plötzlich scheinselbständig, weil er für eine Wohnungsbaugesellschaft mehr als 100 Wohnungen malern darf?
Ich möchte mich nicht in eine abhängige Beschäftigung zwingen lassen. Ich bin nicht der arme unterdrückte Paketfahrer, der für einen Hungerlohn "scheinselbstständig" arbeitet. Aber auch da würde ich mir andere Lösungen wünschen, als die Mitarbeiter in Festanstellungen zu drücken, auch wenn sie dies gar nicht wollen.

Gerne würde ich mich hier austauschen, was man dagegen tun kann.

Ulrich Roth
Ulrich Roth
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Ulrich,
mitten rein: Dein Beispiel mit dem Maler der 100 Whgn bearbeiten soll. Dieser hat -mit sehr großer Wahrscheinlichkeit- eine werkvertragliche Beauftragung zu grunde liegen.
Zurück zu deinen Aufträgen: Hast du Time&Material vereinbart und rechnest nach geleisteten Stunden ab?
Oder hast du definierte Projektphasen mit Ergebnissen und offerierst deinen Kunden diese Leistungserbringung auf Basis einer Beschreibung "SoW"- statement of work ? (nein das ist immer nocht t&m und immer noch kein work contract).

Anon
Anon
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #