Bei Statusfeststellungsverfahren, die geprüft werden, gibt es oft unterschiedliche Geschwindigkeiten. Dies hängt von der Arbeitsgruppe ab, die das Verfahren bearbeitet. Einige Gruppen arbeiten zügig, während andere langsamer sind. Die Geschwindigkeit kann auch davon abhängen, wie umfassend der Antrag eingereicht wird.
Trotz der Möglichkeit, die Bearbeitung zu forcieren, ist der Ablauf insgesamt nicht schneller geworden. Es bleibt unklar, ob die Geschwindigkeit des Verfahrens eher von der gesamten Arbeitsgruppe oder von einzelnen Sachbearbeitern abhängt.
Achtung: Eine Sonderregel besagt, dass nach drei Monaten Untätigkeit eine Beschleunigung möglich ist, indem eine Untätigkeitsklage eingereicht wird. Das führt dazu, dass sich die verantwortliche Person rechtfertigen muss und das Verfahren beschleunigt wird.
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