Die Änderung im UStG ist verabschiedet und verkündiet, und gilt ab 1. Januar 2025. Bis jetzt ist Nichts erkennbar, was das aufhalten könne. Eine Kleine Anfrage der CDU/CSU mit kritischen Fragen wurde abschlägig beschieden von der parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel. Dazu muss man wissen, dass das Wachstumschancengesetz, mit dem die E-Rechnungspflicht eingeführt wurde, ja vom Bundesrat und damit auch von Unions-geführten Bundesländern mit beschlossen werden musste. Meines Wissens war das Vorhaben nicht strittig.
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