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Steuerliche Verluste als Selbstständiger bei der KV anrechenbar?

3 Personen fragen sich das

Guten Tag allerseits,
nach einem Urteil des SGH von 2008 ist die Anrechnung von steuerlichen Verlusten zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten beim Krankenkassenbeitrag unzulässig.

Ist das noch aktuell oder hat sich die Rechtslage geändert?

Ich habe im Jahr 2022 durch hohe Verluste aus Vermietung und Verpachtung meine Einkünfte als selbstständiger Logopäde deutlich reduziert.
Das wird aber von der KK nicht anerkannt.

Beste Grüße
T. Fitter

Thomas Fitter
Thomas Fitter
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Der vertikale Verlustausgleich (Saldierung von negativen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten und umgekehrt) ist bei der Beitragsberechnung (Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen) von freiwillig Versicherten nicht zulässig. Das Verbot des Verlustausgleichs zwischen den einzelnen Einkunftsarten hat die Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt und ist unverändert. Der vertikale Verlustausgleich ist wegen der notwendigen Gleichbehandlung aller Versicherten nicht zulässig.
Der horizontale Verlustausgleich ist hingegen gestattet.
Denke alles nachvollziehbar, weil Pflichtversicherte genauso keinen Verlustausgleich haben.
Siehe auch: www.haufe.de­/sozialwes­…01937.html

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Akzeptierte Antwort

Ein völlig korruptes System hier in Deutschland. Es ist sehr traurig. Aber diese zum grossen Teil inkompetenten Politiker in Berlin machen weiter so und leider gibt es eben keine "Alternative" Jeder ist sich selbst oder seinem Parteiklünge näher.

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