Ein Kaufhaus wird ja in aller Regel einen Umsatz von deutlich über 800.000 Euro erwirtschaften und muss deshalb an Geschäftskunden ab 2027 E-Rechnungen stellen, wenn es sich nicht um eine Kleinbetragsrechnung handelt.
Du kannst natürlich auch 2027 sagen, dass die Anschaffung privat erfolgt und wirst dann eine ganz normale Papierrechnung bekommen. Für das Kaufhaus ist das ja der geringere Aufwand.
Das Problem besteht darin, dass das Finanzamt im Fall einer Prüfung den Papierbelege nicht mehr anerkennen muss, also mindestens die Erstattung der enthaltenen Umsatzsteuer in Frage stellen kann.
Vgl. Randziffer 45 ff. im Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Rechnungspflicht: www.bundesfinanzministerium.de/Content/D…onFile&v=6
Schau dir bitte unseren FAQ zu den häufigsten Fragen zur E-Rechnung an, dort sind die wichtigsten Regelungen zur E-Rechnung gut verständlich erklärt.
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