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Teil-Selbstständigkeit als Beamter möglich

1 Person fragt sich das

Kunde ist als Beamter beim Land in Niedersachsen als Lehrer tätig mit 14 Wochenstd. und ist seit 9 Jahren im Network-Marketing tätig. Hat vor 5 Jahren die Selbstständigkeit bei der Schulleitung angemeldet, aber seitdem nicht mehr erneuert. Grund für die Beratung bei mir: möchte mehr in die Sichtbarkeit kommen.

Ich habe Bedenken hinsichtlich des Beamtenstatus und sehe keine Möglichkeit mich zu informieren, denn Klarheit bringt das Landesbeamtengesetz mit Fassung 2001 nicht.

Wen kann ich wegen folgender Fragen interviewen oder wer weiß was:

  • muss diese Anmeldung jährlich wiederholt werden mit Anzeige des Verdienstes? Quelle?
  • gibt es Verdienstgrenzen?
  • "4Life" möchte, dass er ein Gewerbe anmeldet, obwohl er nur beratend tätig ist und lediglich Provision erhält.
Anke Tielker
Anke Tielker
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Anke,

die Nebentätigkeiten von Beamten sind bundesweit im Bundesbeamtengeetz BBG § 97 bis 105 geregelt. §99 listet die genehmigungspflichtigen Tätigkeiten auf, §100 jene, die es nicht sind. Das hängt vom Inhalt der Tätigkeit ab, oder auch von der Arbeitszeit.

Im §99 Abs. 4 wird besagt, dass die Genehmigung einer Nebentätigkeit für maximal 5 Jahre gültig ist. Die Frist sollte eigentlich in der jeweils erteilten Genehmigung erscheinen, sonst dürfte die 5-Jahres-Grenze gelten, denn per diesem Gesetzt ist eine längere Frist nicht erlaubt.

Der §99 begrenzt das Einkommen aus der Nebentätigkeit auch auf 40% des Grundgehalts.

Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der Tätigkeit ab - ist sie freiberuflich oder gewerblich? Welche Berufe zu den Freiberufen gehören, ist im Einkommensteuergesetzt §18 aufgelistet. Erscheint ein Beruf dort nicht, ist von einem Gewerbe auszugehen, das auch angemeldet werden muss, wenn es eine wiederkehrende Tätigkeit ist und es eine Gewinnerzielungsabsicht gibt. Vorteil eines Gewerbes: Die Kosten können in einer EÜR abgesetzt werden.

Ob die Tätigkeit sogar rentenversicherungspflichtig sein könnte, ist bei Beamten wahrscheinlich ein ganz eigenes Thema, aber sicher nicht unmöglich.

Siehe auch: www.geld-online-blog.de­/nebenjob/­…-so-gehts

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