Grundsätzlich können alle Zeichen als Marke geschützt werden, “die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden”.
Zeichen können sein:
- Wörter einschließlich Personennamen
- Abbildungen
- Buchstaben
- Zahlen
- Klänge
- Dreidimensionale Gestaltungen
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken vor allem dann, wenn
- jegliche Unterscheidungskraft fehlt
- sie rein beschreibend sind
Verschiedene Formen einer Marke sind:
- Wortmarke: z.B. Siemens, Nivea, 4711, BMW
- Bildmarke: z.B. Mercedes, Shell, BMW, Nike
- Kombinationsmarke: z.B. CocaCola, RedBull
- Sonstige Markenformen: z.B. Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause- LBS
- Dreidimensionale Marken: z.B. Kinder Ü-Ei, nutella
- Werbeslogans und Farbmarken: z.B. ICH LIEBE ES, Nivea-blau, magenta, lila
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