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Trainer:innen - haben wir Möglichkeiten beim Finanzamt als Freiberufler:innen geführt zu werden?

1 Person fragt sich das

Hallo Zusammen, wir arbeiten als Kommunikationstrainerinnen und haben vor einigen Jahren eine GbR gegründet, auf anraten unserer Steuerberaterin. Wir bieten ausschließlich Trainings und Schulungen zu den Bereichen Kommunikation, Stimme und Körpersprache an. Wir zahlen Gewerbesteuer. Nun fragen wir uns, ob "Kommunikationstrainer:in" nicht zu den Katalogberufen zählt. Wir sind studierte Schauspielerinnen und Journalistinnen. Unsere Frage zielt darauf ab, ob wir als Freiberuflerinnen geführt werden können und wir die GbR beispielsweise in eine Personengesellschaft umwandeln können. Wir freuen uns, wenn der ein oder andere evtl. schon ähnliches erfahren hat. Danke!! Viele Grüße, Constance & Kira

Constance Dada
Constance Dada
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3 Antworten

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Meiner Erfahrung nach hat das Finanzamt bei der Entscheidung einen gewissen Spielraum. Ich bin Trainerin für Deutsch als Fremdsprache und biete eigene Trainings unabhängig von Sprachschulen an. Dem Finanzamt war damals nur wichtig, ob ich selbst die Trainingsleistung erbringe bzw. für die Durchführung im Wesentlichen selbst veranwortlich bin (=freiberuflich) oder ob ich das auf andere übertrage (=Gewerbe).

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Wenn das Finanzamt die GbR als Gewerbe führt dürfte es schwierig werden, die Einkünfte als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zu erklären. Die GbR ist bereits eine Personengesellschaft. Man könnte versuchen anhand vergleichbarer Fälle eine Zuordnung zur selbstständigen Tätigkeit zu erlangen. Hier ist eine detaillierte Schilderung eurer Tätigkeit zwingend notwendig.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Empfehlenswert wäre einen neuen Betrieb nach Wunsch zu gründen und diesen parallel mit dem GBR zu betreiben. Nach und nach können Sie die Kunden von der GBR auf den neuen Betrieb rüberbringen. Inzwischen wissen Sie, ob das Finanzamt den neuen Betrieb als solchen anerkennt. Also, minimales Risiko.

Arif Hamid
Arif Hamid
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