Wirst du aufgrund der Pandemie berufsunfähig, ist das von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt.
Verletzt du dich nicht unter Vorsatz, zahlt die Versicherung. Das gilt auch für den Zeitraum während der Pandemie.
Bei manchen Versicherungen gibt es noch die Infektionsklausel: Wird das Arbeiten durch das Gesundheitsamt untersagt, du aber arbeiten könntest, wird trotzdem geleistet.
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