Hallo BSE,
was "üblich" ist, kann wohl niemand beantworten, denn die Spanne ist relativ groß, von 75'% Ausfallgebühr runter bis null% wirdst du alles finden. Die meisten Coaches verzichten darauf, weil sie die meist enge Kundenbindung nciht gefährden wollen. So halte ich es auch.
Andererseits versuchen einige Coaches, die Ausfallgebühr in einem schriftlichen Angebot zu formulieren und zu fixieren, dessen Annahme sie sich schriftlich bestätigen lassen. Damit dürfte dann auch eine rechtliche Basis für die Durchsetzung der Abrechnung mit dem dort angekündigten %-Satz vom Honorar geschaffen sein. Ganz selten habe ich auch schon AGB gesehen, in denen sowas formuiliert wird.
Weil mehr Aussagen dazu aber in die Rechtsberatung gehen, solltest du einen Juristen dazu befragen. Der haftet dann auch für seine Aussagen.
Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden