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Umgang mit kurzfristigen Coaching-Termin-Absagen - Stornofristen und Stornosätze beim Online Einzel-Coaching

1 Person fragt sich das

Liebes VGSD-Team,

welche Stornofristen und -sätze sind üblich beim Online-Einzel-Coaching?
Was tun, wenn es in der "kalten" Jahreszeit vermehrt zu kurzfristigen Terminabsagen vereinbarter Online- Einzel-Coaching-Sessions kommt? Welche Stornofristen und Stornosätze sind üblich? Häufig lese ich, dass mind. 75 % des Honorars angesetzt werden. Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht und welche Empfehlungen sprecht ihr dazu aus?

Vielen Dank im voraus!

BSE
BSE
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo BSE,
was "üblich" ist, kann wohl niemand beantworten, denn die Spanne ist relativ groß, von 75'% Ausfallgebühr runter bis null% wirdst du alles finden. Die meisten Coaches verzichten darauf, weil sie die meist enge Kundenbindung nciht gefährden wollen. So halte ich es auch.
Andererseits versuchen einige Coaches, die Ausfallgebühr in einem schriftlichen Angebot zu formulieren und zu fixieren, dessen Annahme sie sich schriftlich bestätigen lassen. Damit dürfte dann auch eine rechtliche Basis für die Durchsetzung der Abrechnung mit dem dort angekündigten %-Satz vom Honorar geschaffen sein. Ganz selten habe ich auch schon AGB gesehen, in denen sowas formuiliert wird.
Weil mehr Aussagen dazu aber in die Rechtsberatung gehen, solltest du einen Juristen dazu befragen. Der haftet dann auch für seine Aussagen.

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