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Umkehr der Steuerschuldnerschaft bzw. § 13b UStG: Was ist das?

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Eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht betrifft die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, auch als Reverse-Charge-Verfahren bekannt. Hierbei trägt der Leistungsempfänger die Verantwortung, die Umsatzsteuer abzuführen. Andere betroffene Bereiche sind beispielsweise innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen von europäischen und ausländischen Unternehmern.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Basiswissen Steuern
Was du über Umsatzsteuer, Vorsteuer & Kleinunternehmer-Regelung wissen solltest

Mit Dorthe Möritz

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