Eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht betrifft die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, auch als Reverse-Charge-Verfahren bekannt. Hierbei trägt der Leistungsempfänger die Verantwortung, die Umsatzsteuer abzuführen. Andere betroffene Bereiche sind beispielsweise innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen von europäischen und ausländischen Unternehmern.
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