Hallo Michael. Wie alt bist du denn? An sich gibt es vom Gesetz her keine Pflicht, seine PKV kündigen zu müssen (sondern "nur" das Recht), wenn man in der GKV versicherungspflichtig wird (§ 205 VVG). Das heißt, eine Doppelversicherung wäre prinzipiell denkbar, wenn du es finanziell schaffst? Du kannst aber auch deine PKV als sog. Anwartschaftsversicherung fortführen (kleine oder große Anwartschaft mit / ohne Bildung von Alterungsrückstellungen), was wohl deutlich sinnvoller wäre, wenn du versicherungspflichtig in der GKV aufgrund deiner Anstellung werden solltest (§ 204 Abs. 5 VVG). Solltest du dann irgendwann versicherungsfrei werden oder nicht mehr versicherungspflichtig, könnte die private Krankheitskostenvollversicherung bei deinem privaten Versicherer wieder "aufleben", ohne erneute Risiko - / Gesundheitsprüfung. Solltest du mit der Beschäftigung gar nicht versicherungspflichtig werden (bspw. weil du versicherungsfrei nach § 6 Abs. 3a SGB V bist oder dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt der Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet), kannst du selbstverständlich einfach in der PKV bleiben.
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