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Umsatzrückgang, Anstellung PKV GKV Regel?

1 Person fragt sich das

Hallo allerseits,
wie sicher viele andere auch, finde ich mich seit Corona und mit der aktuellen schlechten Wirtschaftslage damit konfrontiert, dass die Umsätze und Gewinne immer weiter einbrechen.

Ich bin jetzt seit knapp 30 Jahren selbstständig und erstmalig an dem Punkt angekommen, dass ich eine festanstellung in Betracht ziehen muss um weiter meine Kosten zu decken.

Leider finde ich keine wirklich hilfreichen Informationen dazu, wie sich das für mich auswirkt hinsichtlich PKV oder GKV - ich möchte eigentlich schon gerne in meiner PKV bleiben, denn mit zunehmendem Alter sind die Mehrleistungen tatsächlich sinnvoll.

Bisher habe ich folgende Informationen gefunden die einkommensgrenze für den Einstieg oder Verbleib in einer PKV sollte mindestens 70.000 brutto betragen und für gewöhnlich wird die dominierende Tätigkeit bewertet wenn es darum geht zu entscheiden ob PKV oder GKV.

Wenn ich mir jetzt mein Alter ansehe und die Jahre die ich in der Selbständigkeit schon verbracht habe, dann ist alleine am Zeitstrahl die Selbständigkeit definitiv die dominierende Tätigkeit - selbst wenn ich sie nun für ein oder zwei Jahre vielleicht auf einen kleinen zweistelligen Prozentsatz zurückfahren müsste bis die Wirtschaft sich erholt.

Der Arbeitsmarkt in meiner Branche ist aber hier überwiegend von Vollzeitstellen geprägt, womit ich die Selbständigkeit dann jenseits der 100% Auslastung nebenbei weiter betreiben müsste.

Was wäre denn nun, wenn ich eine Teilzeitstelle mit 75% annehme, die allerdings zunächst einmal mit 6 Monaten Probezeit noch keine Sicherheit bedeutet, dass Sie auch wirklich dominant sein wird und andererseits mit aktuellen üblicher Befristung auf ein bis zwei Jahre auch langfristig keine Dominanz hinsichtlich überwiegende Tätigkeit in Aussicht stellt.

Natürlich wäre das Einkommen bei der Anstellung zumindest bei der aktuellen Lage größer als das Einkommen aus dem Gewerbebetrieb, bis sich die Wirtschaft ein bisschen erholt.

Andererseits sehe ich keine Möglichkeit eine verbindliche Vorhersage darüber zu treffen, ob ich eine Stelle die ich evtl antrete auch lange behalte oder darüber, wie sich die Zahlen im Gewerbe entwickeln.

Wie argumentiert man so etwas mit PKV und GKV welche Möglichkeiten habe ich als selbständiger Unternehmer mir hier mein Wahlrecht zu behalten?

Würde mich sehr freuen hier Rat zur Tat zu erhalten

Michael
Michael
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Michael. Wie alt bist du denn? An sich gibt es vom Gesetz her keine Pflicht, seine PKV kündigen zu müssen (sondern "nur" das Recht), wenn man in der GKV versicherungspflichtig wird (§ 205 VVG). Das heißt, eine Doppelversicherung wäre prinzipiell denkbar, wenn du es finanziell schaffst? Du kannst aber auch deine PKV als sog. Anwartschaftsversicherung fortführen (kleine oder große Anwartschaft mit / ohne Bildung von Alterungsrückstellungen), was wohl deutlich sinnvoller wäre, wenn du versicherungspflichtig in der GKV aufgrund deiner Anstellung werden solltest (§ 204 Abs. 5 VVG). Solltest du dann irgendwann versicherungsfrei werden oder nicht mehr versicherungspflichtig, könnte die private Krankheitskostenvollversicherung bei deinem privaten Versicherer wieder "aufleben", ohne erneute Risiko - / Gesundheitsprüfung. Solltest du mit der Beschäftigung gar nicht versicherungspflichtig werden (bspw. weil du versicherungsfrei nach § 6 Abs. 3a SGB V bist oder dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt der Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet), kannst du selbstverständlich einfach in der PKV bleiben.

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