Das Kindergeld hängt nicht davon ab, ob Ihr Kind ein eigenes Einkommen hat. Es kommt auch nicht darauf an, wieviel Ihr Kind verdient. Das spielt für das Kindergeld nur eine Rolle, wenn Ihr Kind bereits erwachsen ist, aber aufgrund einer Behinderung weiter Kindergeld bekommt.
Wenn Ihr Kind bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, dann darf es nur eingeschränkt erwerbstätig sein, damit ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden