Ich kann mir das durchaus vorstellen, das dies zulässig ist. Es ist Vertragsrecht und der Kunde legt die Bedingungen fest. Hier wird der Hintergrund die neue Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit sein, denn nunmehr werden nicht nur die direkten Vertragsverhältnisse geprüft - also hier z. B. du und dein Vertragspartner - sondern auch die zu einem eventuell Dritten. Anscheinend hat der Kunde hier schon schlechte Erfahrungen gemacht und will mit dieser Klausel vermeiden, dass er plötzlich für einen Dritten - den er nicht beauftragt hat - SV-Beiträge nachzahlen muss.
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