Ich habe dasselbe von einer Verbandskollegin gehört, deren Verband sich mit einem Fotografen einen teuren Rechtsstreit liefern musste. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er Fotos über Stockfoto-Websites angeboten, die aber die Nutzung für Social Media nicht einschlossen.
Dann hat er im Internet recherchiert, wer die lizenzierten Bilder unberechtigerweise auch auf Social Media nutzte, um dann eine "Berechtigungsanfrage" zu stellen oder direkt abzumahnen. (Bei einer Berechtigungsanfrage geht es darum, dem Gegner die Gelegenheit zu einer Einlassung zu geben, ob sie oder er aus ihrer Sicht ein Schutzrecht verletzt haben oder nicht.)
Als der Verband seine Mitglieder vor dem streitfreudigen Fotografen warnte, wurden er prompt in einen Rechtsstreit mit dem Fotografen verwickelt, vermutlich wegen übler Nachrede. Soweit das, was ich über den Fall gehört habe.
Es wäre natürlich sehr ärgerlich, man versucht alles richtig zu machen, Bildrechte zu einem fairen Preis zu erwerben und übersieht dann im Kleingedruckten solche, doch sehr überraschenden Ausnahmen. Es lohnt sich also auf den Punkt zu achten, in den Lizenzbedingungen z.B. nach "social media" zu suchen oder im Verkaufsgespräch nachzufragen.
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