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VGSD Unterstützung bei Rückzahlung Corona Soforthilfe NRW?

3 Personen fragen sich das

Wird sich der VGSD wegen dem Urteil in der Rückzahlung der Corona Soforthilfen in NRW einsetzen, damit nicht nur die handvoll SoloSelbständigen davon profitieren, die geklagt haben? Wie wäre es mit einem Vergleich an das Wirtschaftsministerium NRW?

Frank Kinateder
Frank Kinateder
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3 Antworten

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20.09.2022: Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Dies hat auch das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben (VG Köln, Urteile v. 16.9.2022 - 16 K 125/22; 16 K 127/22; 16 K 406/22; 16 K 412/22; 16 K 499/22; 16 K 505/22; nicht rechtskräftig).

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Guten Tag Ilona,

was heißt das jetzt für den jeweiligen Solo-Selbstständigen?
Muss es die € 9.000,-- anteilig nicht zurückerstatten?

Gibt es einen Rechtsanwalt der einen hierin speziell vertreten würde?

Thomas Schäfer
Thomas Schäfer
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Akzeptierte Antwort

Guten Tag,
ich habe eine Erinnerung zum Ablauf der Rückmeldefrist in der NRW-Soforthilfe 2020 am 08.02.2025 10 Uhr bekommen
Frist der Rückmeldung 26.02.2025.
Ich habe durch den VGSD erfahren das es Sinn macht dagegen anzugehen wenn man aus NRW kommt.
Wie gehe ich am besten vor übergebe ich die Rückmeldung einem Rechtsanwalt.
Oder können Sie mir einen Rechtsanwalt nennen der bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat.

Bitte melden Sie sich bei mir.

Heinz Dieter Dahlbeck
Heinz Dieter Dahlbeck
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