Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige seine Vorauszahlungen des laufenden Jahres anpassen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass das zu Grunde gelegte zu versteuernde Einkommen für Zwecke der Vorauszahlungen zu hoch angesetzt wurde. Wenn jemand erst auf Basis der Steuererklärung Steuern zahlen muss, waren keine bzw. zu niedrige Vorauszahlung geleistet.
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