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Vorsteuer anteilig geltend machen – wenn Einkünfte teilweise befreit sind- wie wird das üblicherweise gehandhabt?

2 Personen fragen sich das

Liebe VGSD-Community,

ich habe eine steuerliche Frage, die sicher auch andere Trainer, vielleicht sogar andere Selbständige betrifft, und hoffe auf eure Erfahrungen oder eine klare Regelung dazu.

Sollte es mehrere Personen und vielleicht sogar auch andere Branchen betreffen, oder vielleicht ein spezielles Trainer-Problem sein, könnten wir das vielleicht gemeinsam mit dem Finanzamt mal klären, als Grundsatzentscheid?

Mir ist allerdings bewußt, dass es ggf. für viele zu spät kommt, da vermutlich nun ale auf MWSt umsteigen.
Ein rückwirkendes Urteil wäre da vielleicht sinnvoll.

Aber nun erstmal, bitte um Euer Feedback, ob das Thema für Euch auch interessant ist.
Danke!

Meine Ausgangssituation:
Ich bin umsatzsteuerpflichtig (kein Kleingewerbe).
Ein großer Teil meiner Trainings läuft über große Anbieter im geförderten Bereich, die umsatzsteuerbefreit sind. Dadurch konnte ich keine Umsatzsteuer berechnen und auch keine Vorsteuer abziehen – was viele meiner Ausgaben teurer macht.
2024 haben sich meine steuerpflichtigen Anteile, durch andere Trainings un Coachings etc. (aktuell ca. 15 %) erhöht.
Ab 2025 wird sich das durch das Herrenberg-Urteil und neue Regelungen zur Scheinselbstständigkeit weiter verändern. Sogar bisher umsatzsteuerbefreite Anbieter werden dann scheinbar umsatzsteuerpflichtig.

Meine Frage:
Ich möchte nun die Vorsteuer anteilig geltend machen, orientiert am Verhältnis meiner steuerpflichtigen Einnahmen zu den Gesamteinnahmen.

Grundsätzlich bin ich vorsteuerabzugsberechtigt, aber mein Anteil an umsatzsteuerfreien Einnahmen war bisher höher.
Die Tätigkeit bleibt dieselbe – die Steuerpflicht ergibt sich allein durch die Anbieter, für die ich arbeite.

Mein Steuerberater meint, ich müsse das selbst formulieren und eine Entscheidung treffen.

  • Ist mein Ansatz korrekt oder gibt es hier einen Denkfehler?
  • Gibt es eine übliche Praxis für solche Fälle?
  • Hat jemand Erfahrungen oder eine klare Regelung dazu?

Ich würde meinem Steuerberater gern Folgendes schreiben:

👉 „Ich bitte Sie, die Vorsteuer anteilig geltend zu machen. Der Anteil sollte sich aus dem Verhältnis der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen zu den Gesamteinnahmen berechnen. Da meine Ausgaben in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig sind, wäre es aus meiner Sicht logisch, diesen Anteil für die Vorsteuerverrechnung heranzuziehen.“

Ist das so üblich oder sollte ich es anders formulieren? Habt Ihr Ergänzungen?
Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen und Hinweise!

Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung. 😊

P.K.
P.K.
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