Egal ob Selbstständiger oder Angestellter: Das Geschäft beginnt mit einem Vertrag. Der Vertrag ist zwar nicht alles, aber ohne Vertrag ist alles nichts.
Die vertraglichen Regelungen allein reichen hier nicht aus, es müssen weitere Kriterien erfüllt werden.
Grundsätzlich solltest du in keiner persönlichen Abhängigkeit sein. (In Bezug auf die Weisungsbefugnis und die Eingliederung in den Betrieb). Bestimmte Kriterien müssen im Vertrag vorhanden sein, wie bspw. eine Delegationsbefugnis. Du solltest mit dem Unternehmer vereinbart haben, dass deine Tätigkeit auch durch andere Menschen ausgeübt werden darf.
Wer nun selber einen Mitarbeiter beschäftigt, “kann an sich nicht Angestellter sein”. Für den Beruf der Promotor stellt vor allem der letzte Punkt eine Schwierigkeit dar, da kaum ein Promoter einen anderen Promoter anstellt. Denkbar wäre es, wenn einer der beiden einen Subunternehmer beschäftigt.
Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, aber in der Gesamtheit muss der Mitarbeiter aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung den Anschein haben, dass er diese Tätigkeit als Unternehmer erbringt. Außerdem sollte ein Auftrag abgelehnt werden können. Du solltest Regelungen aber nicht pauschalisieren, da sie oftmals auf Einzelfälle bezogen werden.
Innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn kannst du einen Antrag auf ein Antragsverfahren nach § 7a SGB IV stellen. Während dieser Zeit musst du eine Absicherung für Krankheit und Alter haben, die einer gesetzlichen Vorsorge entspricht. Die Versicherungspflicht beginnt erst ab dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung durch die Deutsche Rente. Den gesamten Beitrag der Sozialversicherung musst du erst dann zahlen, wenn nach Rechtskraft eine Fälligkeit entsteht.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden