Bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, gibt Dr. Lüke den Tipp, erstmal bei den Menschen anzurufen und mit ihnen zu reden. Falls die eigenen Maßnahmen keine Wirkung zeigen, kann ein Anwalt mit einbezogen werden. Durch den Brief eines Anwaltes bemerken viele den Ernst der Lage und bezahlen meist rasch. Auch bei Unklarheiten kann Hilfe gesucht werden. Es können aber auch gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, muss man selber, als Gläubiger, die Rechnungen eintreiben. Zwischen dem Gläubiger und dem Rechtsanwalt kommt ein Anwaltsvertrag zustande und daraus kann entnommen werden, dass man selber dem Anwalt Geld schulden würde. Diese Gebühr, die man gezahlt hat, kann man als Verzögerungsschaden wiederum gegen den Schuldner geltend machen. Falls das Geld nicht gezahlt wird, muss man selber für die Anwaltskosten aufkommen. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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