Wichtig zu wissen: Selbstständige können nur zahlungsunfähig, aber nicht überschuldet sein.
Nach § 17 InsO giltst du dann als zahlungsunfähig, wenn deine Schulden höher als dein Kontostand sind.
Das heißt: Du bist nicht zahlungsunfähig, wenn die Summe aus Bank und Kasse + der Umsatz der nächsten drei Wochen größer ist als die Summe der fälligen Verbindlichkeiten + innerhalb der nächsten drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten. Ist es andersherum, wärst du zahlungsunfähig.
Ob du nun zahlungsunfähig bist oder nicht, stellt der/die vom Insolvenzgericht beauftragte/r Sachverständiger/in fest.
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