Der Gesetzgeber hat den regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent eingeführt und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent für bestimmte Umsätze, um den Endverbraucher zu entlasten.
Der ermäßigte Steuersatz wird beispielsweise auf Lebensmittel angewendet, da sie zur Grundversorgung der Bürger gehören. So wird Leitungswasser als Grundbedürfnis angesehen und mit 7 Prozent besteuert. Mineralwasser hingegen gilt als Luxusartikel und wird mit 19 Prozent besteuert. Die Unterscheidung zwischen vor Ort verzehrten Lebensmitteln (19 Prozent) und mitgenommenen Lebensmitteln (7 Prozent) kann schwierig sein.
Bei spezifischen Fragen solltest du dich online informieren oder dich von deinem Steuerberater beraten lassen. Gerade am Anfang sei eine solche Beratung sinnvoll, erklärt die Expertin.
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