Zahlen muss der Kunde dann, wenn der Zahlungsanspruch fällig ist. Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann, die Forderung zu begleichen.
Schwieriger wird es dann, die Fälligkeit konkret zu bestimmen: Wann ein Zahlungsanspruch fällig ist, richtet sich in erster Linie nach dem vereinbarten Vertrag. Hast du keinen Vertrag abgeschlossen, können Sonderregelungen gelten. So erfolgt die Zahlung bei Dienstverträgen nach dem Leisten der Dienste, bei Werkverträgen mit der Abnahme des Werks. Falls keine Sonderregelungen vorliegen, wird nach den Umständen entschieden.
Leistung und Gegenleistung sind dann fällig, wenn nichts Anderes greift, wie beispielsweise beim Bäcker. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Rechnung an, da es keine Fälligkeitsvoraussetzung darstellt. Diese richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und greift vor den gesetzlichen Sonderregeln.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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