Grundsätzlich gilt in Deutschland die Freiheit der Nachahmung. Das heißt, im Grunde darfst du all das machen, was nicht verboten ist. Dennoch gibt es ein paar Einschränkungen.
Hast du nun eine Erfindung gemacht, die du irgendwie schützen möchtest, bekommst du vom Staat ein sogenanntes Monopolrecht für eine bestimmte Zeit eingeräumt: Du alleine darfst eeine Idee herstellen oder sie in einem anderen Land verbieten.
Bei allen Schutzrechte gibt es zwei Grundsätze:
- Prioritätsgrundsatz: erfolgt nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, malt zuerst”
- Territorialitätsgrundsatz: Meldest du ein Schutzrecht in Deutschland an, gilt es auch nur für Deutschland, meldest du eines für ganz Europa an, gilt es auch für ganz Europa
Es gibt verschiedene Schutzrechtsarten:
- technische Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster
- nicht technische Schutzrechte: Geschmacksmuster/ Designs, Marken
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