AWV steht für Außenwirtschaftversordnung. Diese legt eine Meldepflicht für Überweisungen von und nach Deutschland fest und ist im §11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit §§67ff der AWV geregelt. Größere Überweisungen müssen demnach bei der Bundesbank gemeldet werden.
Hintergrund: Eine der wichtigsten Aufgaben der Deutschen Bundesbank ist das Sammeln von Daten und Anfertigen von verschiedenen Statistiken. Damit behält sie den Überblick über die Geldmenge in Deutschland und "liefert den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr".
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