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Was bedeutet es, wenn das Arbeitszimmer als Mittelpunkt des beruflichen selbständigen Arbeit beim Finanzamt abgesetzt werden kann?

2 Personen fragen sich das

Ich möchte mein Arbeitszimmer beim Finanzamt von der als Ausgabe für die Einkommenssteuer absetzen.

Gundula Weimann
Gundula Weimann
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2 Antworten

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Quadratmeter-Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche berechnen und dann z.B. Miete und Nebenkosten anteilig absetzen. So hat das immer mein Steuerberater gemacht.

Frank Hissen
Frank Hissen
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Mittlerweile sollte man sich auf Rückfragen des Finanzamts vorbereiten und einen Grundriss der eigenen Behausung mit Quadratmeterangaben erstellen und bereit halten. Eine Schätzung wird nicht reichen. Von der Steuer kann man dann den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche mit der Summe von Miete + Nebenkosten multiplizieren und diesen Betrag abziehen.

Ist das Arbeitszimmer nicht der alleinige Mittelpunkt der Selbständigkeit, ist es nur bis maximal 1.250 Euro pro Jahr abziehbar.

Aber Achtung: Es reicht, dass dort etwas steht, was eine gemischt private und berufliche Nutzung suggeriert, und dann kann die Absetzbarkeit vom Finanzamt komplett aberkannt werden. Typisches Beispiel ist ein Gästebett, was eine Nutzung als Gästezimmer suggeriert.

Auch eine nicht vom restlichen Wohnraum getrennte Büroecke ist nicht als Arbeitszimmer abzugsfähig.

Ist das Arbeitszimmer nicht der alleinige Mittelpunkt der Selbständigkeit und hat man irgendwo anders eine erste Betriebsstätte (Büro, Praxis, Werkstatt, Ladengeschäft...), kann es manchmal interessanter sein, die Home-Office-Pauschale von 6 Euro (vor 2023: 5 Euro) täglich zu nutzen. Die kann bis zu 210 mal pro Jahr für ein Maximum von 1.260 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Der Vorteil: Hierzu muss man kein spezielles Arbeitszimmer haben, der Laptop auf dem Küchentisch reicht. Allerdings darf sie nur an Tagen genutzt werden, an denen man auch tatsächlich arbeitet aber an keinem Moment des Tages die erste Betriebsstätte besucht. Besucht man hingegen Kunden oder andere Stellen und arbeitet dann zuhause weiter, ist die Home-Office-Pauschale zulässig.

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