Die Grundlage stellt einen Vertrag dar, in dem alle wichtigen Kriterien festgehalten werden, damit die Tätigkeit auch durchgeführt werden kann. Man soll dazu berechtigt sein, andere Unternehmer zu beschäftigen und zeitlich flexibel arbeiten zu können. Es benötigt außerdem eine Delegationsbefugnis und eine Verhinderungsvertretung. Je konkreter etwas in einem Vertrag festgehalten werde, desto näher komme es an das Arbeitsverhältnis dran, erklärt Günther Werner. Meistens ist eine Festvergütung ein Indiz für eine Angestelltentätigkeit. Im Bezug auf die Selbstständigkeit könne es keine hundertprozentige Beratungssicherheit geben, erklärt der Experte, da es immer auf den Einzelfall drauf an komme. Je nach Bundesland ist die Rechtsprechung unterschiedlich. So seien das bayerische Sozialgericht und auch das Landessozialgericht durchaus rentenfreundlich im Gegensatz zu anderen Bundesländern, erzählt Günther Werner. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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