Eine Abmahnung ist die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist, erstmals drohende Rechtsverletzungen zu unterlassen bzw. bereits eingetretene Rechtsverletzungen einzustellen, und/oder künftig keine weiteren Rechtsverletzungen zu begehen, sowie aus der Rechtsverletzung ergebene Folgeansprüche anzuerkennen.
Mit einer Abmahnung möchte sich der Kläger zunächst außergerichtlich mit dem Beklagten über ein bestimmtes rechtsverletzendes Verhalten einigen. Somit ist die Beilegung der Auseinandersetzung kostengünstiger, als bei einem gerichtlichen Verfahren.
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