Das Ausmaß der finanziellen und rechtlichen Folgen bei Scheinselbstständigkeit ist davon abhängig, wie lange man arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger war oder rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger. Das Worst-Case-Szenario wäre eine Rückzahlung in der Höhe von rund 30.000 Euro. Diese Summer ergibt sich aus den dann nachgezahlten Beiträgen der letzten fünf Jahre. Bei der einkommensbezogenen Variante müssen ungefähr 20 Prozent des Einkommens bezahlt werden. Die Nachzahlungen sind über die Jahre begrenzt, sodass die höchste Nachzahlung ungefähr 6.000 Euro pro Jahr beträgt. Jeder Selbstständiger ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seine Selbstständigkeit innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Zu einer 30-jährigen Verjährungsfrist würde meist nur bei Betriebsprüfungen mit sehr strengen Prüfer gegriffen werden, erklärt Michael Felser. Eingesetzt wird es aber vor allem beim Zoll. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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