Bei einer klassischen Prüfung werden die Lohnkonten überprüft. Der Prüfer weiß, welche Arbeitnehmer abgerechnet werden, wie sie abgerechnet werden und kennt die einzelnen Lohngruppen. Sachkonten, Kontenpläne, Kreditorenliste, Rechnungen an die Freelancer von den Unternehmen und auch Verträge würden dem Betriebsprüfer nicht vorliegen, sagt Dr. Paul. Aufgrund dieser Unterlagen wird dann entschieden, ob die Prüfung vertieft werden muss oder nicht. Schriftliche Anforderungen für Dokumente können nicht verweigert werden. Dr. Paul empfiehlt, die Rechnung ordentlich und professionell zu gestalten. Der Prüfer schaut sich an, ob diese seriös aussieht, ob sie ein Logo hat, ob es einen Inhaber und auch eine Projektnummer, sowie eine Projektbeschreibung gibt. Auch wird kontrolliert, ob nach Stunden abgerechnet wird oder pauschal. Ein fremder Dritter sollte anhand der Rechnung erkennen können, dass es sich hierbei um ein Unternehmen handelt. Diese Faktoren bezeichnet Dr. Paul als „weiche Faktoren“. Er legt allen nahe, die Rechnungen unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen sauber zu gestalten. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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