Hallo Jörg,
da ich das gerade hinter mir habe:
Frage 1: Dem alten Finanzamt die neue Adresse schriftlich mitteilen, per Fax oder E-Mail. Damit giltst Du beim neuen Finanzamt nicht als neu, sondern das neue Finanzamt erhält die "Akte" vom alten Finanzamt. Das neue Finanzamt schickt dann einen Brief mit der neuen Steuernummer. Bis zu diesem Brief gibst Du die UStVA und Erklärungen weiter beim alten Finanzamt ab, ab dem Brief mit der neuen Steuernummer beim neuen Finanzamt. Dann braucht auch kein Fragebogen mehr ausgefüllt zu werden, weil alle Angaben bekannt sind, Du giltst damit nicht als "Neu"-Anmeldung.
Frage 2: An der UStId ändert sich gar nichts, die bleibt gleich. Das Finanzamt teilt die neue Unternehmensanschrift dem Bundesamt nach Saarlouis selbst mit. Du brauchst nichts zu machen.
Gewerbe bei der alten Gemeinde abmelden, Abmeldegrund Umzug in neue Gemeinde (darauf achten, damit kein Fragebogen zur Betriebsaufgabe kommt).
Bei der neuen Gemeinde Gewerbe anmelden.
Da beim Gemeindeamt jeweils der Personalausweis vorgezeigt werden muss, ist es evtl. sinnvoll, zuerst die Wohnsitzummeldung zu machen, damit die neue Anschrift schon im Personalausweis steht.
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