1. Krankenversicherung der Rentner (KVdR):
- Der KVdR-Status ist kein eigener Versicherungsvertrag, sondern ein Status. Er sorgt dafür, dass nur gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorge und Arbeitseinkommen beitragspflichtig sind.
- Voraussetzung: 90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung verbracht worden sein.
- Wer freiwillig gesetzlich versichert ist oder zuvor privat versichert war, zahlt Beiträge auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und private Renten.
2. Private Krankenversicherung (PKV):
- Im Alter sinken die PKV-Prämien durch Altersrückstellungen und den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags (10 %).
- Rentner mit gesetzlicher Rente können einen Zuschuss zur PKV beantragen, der aktiv beantragt werden muss.
- Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV kann zusätzliche Entlastung bringen.
3. Steuerliche Aspekte:
- Die Basisrente (Rürup-Rente) bietet für Selbstständige einen steuerlichen Vorteil. Beiträge können abgesetzt werden, was bei hohem Einkommen sinnvoll ist.
- Gesetzliche Renten und Basisrenten werden je nach Rentenbeginn nicht vollständig besteuert.
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