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"Reform" des Statusfeststellungsverfahrens: Was hat sich bezüglich der Clearingstelle verändert?

2 Personen fragen sich das

Die Clearingstelle muss jetzt nicht mehr einzelfallbezogen verbindlich feststellen, welche Beitragspflichten aus dem beurteilten Vertragsverhältnis ggf. folgen. Sie stellt nun nur noch fest, ob eine Selbständigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Was hat sich dadurch verändert?

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Die Entscheidungen über Versicherungs- und Beitragspflichten im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen vor einer Reform wurden von einer Clearingstelle getroffen. Diese klärte genau, welche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis resultieren, wie etwa Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung.

Nach der Reform müssen die Betroffenen nun selbst entscheiden, ob es sich um abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt. Sie müssen auch die entsprechenden Konsequenzen eigenverantwortlich klären.

Es wird empfohlen, dabei die Einzugstellen, sprich der gesetzlichen Krankenkasse, mit einzubeziehen. Allerdings kann es passieren, dass manche Einzugstellen zunächst nicht begeistert sein werden, diese Entscheidung zu treffen.

Die Vereinfachung nach der Reform wird kritisiert, da sie es Kriminellen erleichtern könnte. Daneben werden Bescheide oft nicht korrekt formuliert. Trotzdem hat die genaue Verpflichtung zur Aufklärung oft dazu geführt, dass Entscheidungen vor Gericht angefochten und Bescheide gekippt werden konnten, was vielen Menschen geholfen hat. Ob die Reform tatsächlich zu einer schnelleren Abwicklung geführt hat oder nicht, sei aber dahingestellt, erklären die Experten.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Top oder Flop?
Was uns die "Reform" des Statusfeststellungsverfahrens bisher brachte

Mit Dr. Hartmut Paul und Kathi-Gesa Klafke

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