Mit einem Vollstreckungstitel hat man erstmal eine gewisse Sicherheit, da der Anspruch nicht mehr verteidigt werden kann. Weil man das Geld immer noch nicht hat, werden weiterhin Zinsen verrechnet und verjährt nach frühestens 30 Jahren. Der nächste Schritt wäre dann eine Zwangsvollstreckung, erklärt Dr. Lüke, mit Hilfe des Urteils, dem Vollstreckungsbescheid oder dem notariellen Schuldanerkenntnis. Alle Vermögenswerte des Schuldners können hier vollstreckt werden: Immobilien, bewegliche Sachen und Forderungen, die der Schuldner gegen andere hat. Häufig ist das die Forderung gegen die Bank desjenigen, die Kontopfändung. Das Gehalt kann auch verpfändet werden. Wenn jemand aktuell kein Geld hat, hat man 30 Jahre Zeit dieses zurück zu verlangen. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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