Rechtlich verbindlich kann Dir das ein Steuerberater/in oder das Finanzamt sagen.
Aus meiner Erfahrung als Selbständiger kann ich sagen (nicht rechtsverbindlich): Wenn Du ein/e umsatzsteuerbefreite/r Kleinunternehmer*in (Kleinunternehmerregelung § 19 USTG) bist, weist Du in Deinen Rechnungen keinen Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag aus. Du musst aber in der Rechnung einen Hinweis geben, dass eine USt-Befreiung vorliegt. Das könnte so aussehen: Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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