Wenn du bisher wenig damit zu tun hattest, fragst du dich vielleicht, wie und was du dem Finanzamt melden musst. Bei der Gründung musst du einen Fragebogen zur Eröffnung eines Gewerbebetriebes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder die Gründung einer Kapitalgesellschaft beim Finanzamt angeben. Aber es gibt auch andere Anlässe, bei denen du dich melden musst, zum Beispiel, wenn du dein Unternehmen in eine andere Rechtsform umwandelst, umziehst oder eine/n Partner/in aufnimmst. Du musst dem Finanzamt alle Daten mitteilen, die du auch auf deiner Visitenkarte angibst und die sich ändern.
Gewerbetreibende gehen zum Gewerbeamt und melden dort ihre Tätigkeit an, der Freiberufler bzw. die Freiberuflerin hingegen kann in der Regel formlos seine Tätigkeit aufnehmen. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist am aufwändigsten, da du zum Notar gehen musst, das Kapital einzahlen und deine Firma im Handelsregister angemeldet werden muss, bevor du dich beim Gewerbeamt und beim Finanzamt anmeldest.
Achte besonders bei der Gewinnschätzung im steuerlichen Erfassungsbogen darauf, realistische Angaben zu machen, um keine unnötige Vorauszahlung von Steuern zu erhalten. Entscheide dich auch zwischen Einnahmeüberschussrechnung und Bilanzierung innerhalb der gesetzlichen Grenzen und beachte das Umsatzsteuergesetz, insbesondere wenn du als Kleinunternehmer agieren möchtest.
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