Es gibt zwei Optionen für den Übergang von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.
- Erste Möglichkeit: Du machst dich punktuell selbstständig, ohne dabei ALG zu beziehen. Du kannst für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel eine Woche, selbstständig arbeiten, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. In dieser Zeit erhältst du kein ALG und bleibst weiterhin krankenversichert. Durch diese Vorgehensweise kannst du das ALG um die Dauer der selbstständigen Tätigkeit verlängern und testen, ob deine Geschäftsidee erfolgreich ist.
- Zweite Möglichkeit: Halte deine Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche und beziehe weiterhin ALG. Neben der sichtbaren Arbeitszeit musst du auch die Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Fahrtzeiten berücksichtigen. Solange du auf Bewerbungsvorschläge reagierst und die Buchhaltung transparent machst, kannst du unter 15 Stunden arbeiten und weiterhin ALG beziehen.
Im Zusammenhang mit ALG II (Hartz IV) gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten:
- Erste Möglichkeit: Freibetrag von 100 Euro sowie die Möglichkeit, alle Kosten pauschal abzusetzen. Wenn du selbstständig tätig bist, kannst du zusätzlich 100 Euro verdienen, ohne dass dies angerechnet wird. Bei einem höheren Jahresgewinn gibt es verschiedene Anrechnungsmethoden, die von Regelsätzen und der Anzahl der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft abhängen.
- Zweite Möglichkeit: Beantrage Einstiegsgeld, um mehr Geld zu behalten. Hier brauchst du aber einen Businessplan. Außerdem musst du innerhalb von 24 Monaten nachweisen, dass deine Selbstständigkeit erfolgreich ist.
Bezüglich des Elterngeldes gilt folgendes: Während der Elternzeit darfst du als Teilzeit-Selbstständige/r bis zu 30 Stunden arbeiten. Dabei giltst du in Sachen Elterngeld mit abhängig Beschäftigten und Selbstständigen gleichgestellt. Falls du dir unsicher bist, kannst du dich von der Seite Elternrecht.net beraten lassen.
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