Als Unternehmer musst du darauf achten, dass du deine Steuern rechtzeitig meldest und zahlst. Das klinge einfach, kann aber auch kniffelig sein, erklärt der Experte.
Seit drei Jahren gibt es unterschiedliche Fristen für die Steuererklärung. Für das Jahr 2023 endet die Frist am 2. September 2024. Sofern du einen Steuerberater hast, endet die Frist am 2. Juni 2025. Dann musst du die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt abgeben. Du kannst sie natürlich früher abgeben, besonders wenn du eine Erstattung erwartest oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst.
Wenn du das Datum verstreichen lässt, riskierst du einen Verspätungszuschlag. Weißt du, dass du es nicht bis zum 31. August schaffst, solltest du einen Fristverlängerungsantrag stellen, zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit.
Für Zahlungsfristen solltest du dir entsprechende Vormerkungen machen, besonders für die Vorauszahlungen. Diese sollten unbedingt fristgerecht eingehalten werden, da sonst Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat anfallen. Das lohnt sich nicht wirklich.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung musst du die Steuer selbst ausrechnen und abführen. Wenn du das vergisst oder nicht einreichst, kann das als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Überweisungen haben eine Schonfrist von drei Tagen, aber Barzahlungen oder Schecks nicht.
Es ist wichtig, diese Zahlungs- und Meldefristen im Blick zu behalten.
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