Bei nur 15 % deines Gesamtumsatzes sollte das kein Problem sein. Problem kann allerdings sein, wie du für jeden einzelnen Auftrag in die Firmenstruktur deines Kunden eingebunden bist. Grob gesprochen, wenn du weisungsabhängig bist, kann es sein, dass du kein Selbständiger sondern Arbeitnehmer bist. Dann wird es für den Arbeitgeber sehr teuer, je nachdem wie lange das schon so geht.
Übrigens, die Regeln für die Scheinselbständigkeit haben sich ca. 2017 massiv geändert, bei länger zurückliegenden Fällen ist das zu beachten. Was vorher sogar gewollt war, war danach ein No Go.
Hier noch ein paar ältere Infos des VGSD, ich denke, viele sind noch aktuell. Ansonsten kann die Moderation sicher behilflich sein bez. aktuelleren Infos.
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