Die Prüfung auf Scheinselbstständigkeit geht relativ tief. Bei einer Außentätigkeit werden vom Zoll Ordner und Unterlagen beansprucht. Bei einem Normalverfahren das der Promoter als Auftraggeber einen Fragebogen bekommt, der ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen zurückgeschickt werden muss. Hierbei muss offengelegt werden, wie die Tätigkeit ausgeübt wurde. Daher der Tipp von Günther Werner: nicht nur einen Vertrag schreiben, sondern diese auch leben. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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