Der Staat hat im Rahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung BUND die sog. Erwerbsminderungsrente inbegriffen.
ABER, hier gelten strenge Regeln:
Du musst in den letzten 5 Jahren vor Bezug der EMR Pflichtmitglied in der GRV gewesen sein.
In diesen 5 Jahren, 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Anschließend wird geschaut ob du irgendeinen Job ausüben kannst. Solltest du vorher Gehirnchirurg gewesen sein und kannst jetzt noch als Schrankenwärter arbeiten, so musst du diesen Job auch annehmen (ob freie Stellen vorhanden und ob die in deiner Nähe bestehen ist egal, es geht um das "könnte/wäre").
Solltest du voraussichtlich die nächsten 3 Jahre diese Voraussetzungen erfüllen, so leistet die EMR folgende Sätze (als Richtwert):
Täglich weniger als 3 Stunden (nicht zusammenhängend) Arbeiten: ca. 34% des letzten Brutto
Täglich zwischen 3-6 Stunden (nicht zusammenhängend) Arbeiten: ca. 17% des letzten Brutto
Täglich mehr als 6 Stunden (nicht zusammenhängend) Arbeiten: ca. 0% des letzten Brutto
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