Wenn du in einer Situation bist, in der du keine Entscheidungen mehr treffen kannst und keine Rechtsgeschäfte mehr tätigen kannst, wird jemand anderes für dich entscheiden.
Das sind nicht automatisch deine Kinder oder dein/e Partner/in, sondern ein/e Betreuer/in, der/die per Gericht bestellt wird (§ 1896 BGB). Zwar kann das Gericht sagen, dass dieser Betreuer jemand aus deiner Familie ist, dies muss aber nicht der Fall sein.
Allen gemein ist, dass z. B. ein/e Ehepartner/in nicht mehr über sich selbst bestimmen kann (z. B. Pflege) und sich erst dann die Schwierigkeiten zeigen, wenn es zu spät ist.
Ein/e (Ehe-)Partner/in kann nicht mehr frei entscheiden und nicht mehr frei über das gemeinsame Vermögen bestimmen. Das heißt: Wenn keine Vorkehrungen getroffen sind, wird ein gesetzlicher Betreuer (früher „Vormund“) bestimmt. Dieser unterliegt gewissen Regelungen, unabhängig davon, ob es ein Familienmitglied oder ein „Externer“ ist.
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