Wenn ein schriftlich bestätigter Vertrag für ein Projekt vom Kunden nach dem vereinbarten Startzeitpunkt nicht eingehalten wird, hängt das weitere Vorgehen von den Vertragsbedingungen ab:
1. Keine Abnahmeverpflichtung im Vertrag:
Oft fehlt in solchen Verträgen eine Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Leistung tatsächlich abzunehmen. In diesem Fall hast du als Berater kaum rechtliche Handhabe, außer du hast eine Mindestabnahme vereinbart (z. B. eine garantierte Anzahl an Stunden pro Woche).
2. Schadensersatzanspruch:
Schadensersatz kann theoretisch geltend gemacht werden, wenn du nachweisen kannst, dass dir durch die Absage ein anderes Projekt entgangen ist und dir dadurch ein finanzieller Verlust entstanden ist.
Allerdings ist dies in der Praxis oft schwer nachzuweisen und durchzusetzen, insbesondere wenn keine klare Abnahmeverpflichtung im Vertrag geregelt ist.
3. Kündigungsmöglichkeit:
Prüfe, ob der Vertrag eine Kündigungsoption für dich enthält, sodass du dich von der Vereinbarung lösen kannst, falls der Kunde nicht liefert oder das Projekt verzögert.
Ohne klare vertragliche Regelungen zu Abnahme oder Schadensersatz bist du in einer schwachen Position. Um solche Situationen zu vermeiden, ist es ratsam, in zukünftigen Verträgen Mindestabnahmen, Stornierungsregeln und eine Kompensation bei Verzögerungen festzulegen.
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