Bei der vergleichenden Werbung ist es wichtig, einen klaren Vergleichsmaßstab zu haben. Du musst einen Nachweis der überlegenen Leistung erbringen, um rechtlich abgesichert zu sein. Früher war vergleichende Werbung in Deutschland verboten, doch durch die Harmonisierung des Wettbewerbsrechts in der EU ist sie nun teilweise zulässig.
Die Herabsetzung von Mitbewerber/innen in der Werbung ist jedoch nicht erlaubt. Das sei nicht nur rechtlich problematisch, sondern stelle auch generell keinen guten Stil dar, erklärt der Experte.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nie zulässig.
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