1. Dienstvertrag:
- Beim Dienstvertrag verkaufst du deine Arbeitszeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
- Du wirst für die vereinbarte Zeit bezahlt, unabhängig davon, ob der Kunde mit dem Ergebnis zufrieden ist.
- Es gibt keine Abnahme deiner Leistung und keine Gewährleistungspflicht.
- Klassisch bei Beratern, die ihre Expertise in Stunden oder Tagen anbieten.
2. Werkvertrag:
- Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Ergebnis, z. B. ein fertiges Produkt oder eine definierte Leistung.
- Der Kunde nimmt das Werk ab, wenn es die vereinbarten Anforderungen erfüllt.
- Es gibt eine Gewährleistungspflicht für Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
- Im Beratungsbereich oft problematisch, da Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen) schwer messbar oder kontrollierbar sind.
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