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Was sind die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?

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1. Dienstvertrag:

  • Beim Dienstvertrag verkaufst du deine Arbeitszeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
  • Du wirst für die vereinbarte Zeit bezahlt, unabhängig davon, ob der Kunde mit dem Ergebnis zufrieden ist.
  • Es gibt keine Abnahme deiner Leistung und keine Gewährleistungspflicht.
  • Klassisch bei Beratern, die ihre Expertise in Stunden oder Tagen anbieten.

2. Werkvertrag:

  • Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein konkretes Ergebnis, z. B. ein fertiges Produkt oder eine definierte Leistung.
  • Der Kunde nimmt das Werk ab, wenn es die vereinbarten Anforderungen erfüllt.
  • Es gibt eine Gewährleistungspflicht für Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
  • Im Beratungsbereich oft problematisch, da Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen) schwer messbar oder kontrollierbar sind.
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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